Sterbeurkunde
Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.
Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt anfordern, dass den Sterbefall beurkundet hat.
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €
- Heirats-, Geburts-und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf eines der nachstehend aufgeführten Konten unserer Stadtkasse zu überweisen.
Konten unserer Stadtkasse:
Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG
Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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May, Volker |
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Zimmermann, Dagmar |
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zuständige Organisationseinheit: