Beglaubigung von Unterschriften
Für die Beglaubigung von Fotokopien wird jeweils das Original benötigt. Für das Beglaubigen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde etc.) ist das ausstellende Standesamt zuständig. Je nach Umfang der zu beglaubigten Dokumente kann es vorkommen, dass die Beglaubigungen nicht während der Öffnungszeiten erledigt werden können.
Sollte die Beglaubigung einer Unterschrift notwendig sein, muss die Unterschrift in der Gegenwart des jeweiligen Sachbearbeiters vollzogen werden. In diesem Fall muss ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthalstitel) vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Originale, die beglaubigt werden können
- Dokument, auf welches die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Evtl. Ausweisdokument
Gebühren: Die Gebühren werden bei der Erstellung der Beglaubigung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Beglaubigung je Seite 2,00 €
Notwendige Kopien je Seite 0,25 €
Beglaubigung von Unterschriften je Unterschrift 6,00 €
zuständige Organisationseinheit: