Kirchenaustrittserklärung
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erfolgt durch persönliche Erklärung gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten. Der Austritt kann nur direkt im Standesamt erklärt werden; eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunde sowie Ihren Personalausweis mit.
Über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft wird eine Bescheinigung erteilt.
Kosten: 25,00 €
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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May, Volker |
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Zimmermann, Dagmar |
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Bearbeitungsdauer:
5 Minuten
Bearbeitungsgebühren:
25,00 € / Person
zuständige Organisationseinheit: