Gewerbemeldungen / Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung
Jedes Gewerbe, das neu angefangen wird, muss bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Zuständig ist die Gemeinde, in der das Gewerbe durchgeführt wird.
Ausnahmen lässt die Gewerbeordnung bei Freiberuflern (z. B. Arzt, Steuerberater), bei der Urproduktion sowie bei der Verwaltung des eigenen Vermögens zu. In diesen Fällen ist eine Meldung beim zuständigen Finanzamt nötig.
Die Meldung erfolgt unabhängig davon, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebengewerbe ausgeführt werden soll. Für ein Reisegewerbe ist der Landkreis Schaumburg zuständig.
Bitte beachten Sie, dass je nach Art des Gewerbes weitere Erlaubnisse vorliegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Gewerbeanmeldung.
Eine Gewerbeanmeldung erfolgt immer in dem Meldebezirk, in dem das Gewerbe ausgeführt wird. Sind externe Geschäftsräume vorhanden, zum Beispiel bei Homeoffice, Nebengewerbe, so geben Sie bitte Ihre Privatanschrift als Betriebsstätte an. Bei der Gewerbeanmeldung muss die Form des Gewerbes festgelegt werden (z. B. OHG, GbR, AG, GmbH).
Eine Gewerbeummeldung erfolgt ausschließlich dann, wenn das Gewerbe innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird. In dem Fall, wenn das Gewerbe aus einem anderen Meldebezirk nach Stadthagen verlegt werden soll, muss eine Abmeldung im alten Meldebezirk und eine Anmeldung in Stadthagen erfolgen.
Eine Gewerbeabmeldung erfolgt immer dann, wenn das Gewerbe aufgegeben wird oder es in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Gewerbean-, um-, oder abmeldung 25,00 €
wichtige Unterlagen:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Bujara, Andrea |
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zuständige Organisationseinheit: